Assistenzhunde sind Hunde, die Menschen mit Behinderung unterstützen, auf Dauer mit ihnen zusammenleben und in allen Bereichen des täglichen Lebens eingesetzt werden.
Das Bundesbehindertengesetz (BBG § 39a) unterscheidet drei Gruppen von Assistenzhunden:
Damit ein Hund als Assistenzhund anerkannt wird, muss er - bei Nachweis seiner gesundheitlichen und wesensmäßigen Eignung - eine spezielle Ausbildung und ein staatliches Beurteilungsverfahren absolvieren (nach entsprechender Schulung in Theorie und Praxis muss auch die betroffene behinderte Person Prüfungen ablegen).
Erst nach positiv abgeschlossener Beurteilung erfolgt die Anerkennung als staatlich zertifizierter Assistenzhund, der im Behindertenpass eingetragen wird. Damit sind Begünstigungen und Zutrittsrechte verbunden, die Menschen mit Behinderung die Teilhabe in allen Lebensbereichen erleichtern, vielfach überhaupt erst ermöglichen.
Im Gegensatz zu vielen Mitmenschen schenken Hunde (und genauso andere Tiere) behinderten Menschen ihre vorurteilsfreie Akzeptanz und Zuneigung. Das Tier weiß nichts von der Behinderung des Menschen, es bewertet kein Aussehen und keine körperliche, psychische oder mentale Beeinträchtigung. Für den Hund ist auch der Mensch mit Behinderung vollkommen, d.h. Behinderte erfahren so die beglückende Nähe und Wertschätzung eines Wesens, das sie für "normal" hält.
Zudem motiviert der Hund den Menschen, hinauszugehen (ja, zwingt ihn geradezu) und steigert somit nicht nur das seelische und geistige Wohlergehen, sondern verbessert auch die Beweglichkeit und körperliche Fitness.
Der Assistenzhund bzw. Handicapbegleithund
Ganz besonders der psychosoziale Aspekt ist von großer Bedeutung und hoher therapeutisch-rehabilitativer Wirkung:
HELPING DOGS sind keine Assistenzhunde, sondern speziell ausgebildete "Haushaltshilfehunde" für Menschen mit Einschränkungen, aber ohne Behindertenpass.