Das staatliche Beurteilungsverfahren gliedert sich in zwei Prüfungsabschnitte:
Sowohl die Qualitäts- als auch die Teambeurteilung ist kommissionell und wird von der staatlichen Prüf- und Koordinierungsstelle für Assistenzhunde durchgeführt (Messerli-Forschungsinstitut an der Vetmed. Universität Wien).
Voraussetzung für die Zulassung zur Qualitätsprüfung ist der Nachweis über die gesundheitliche Eignung Ihres Hundes für die Verwendung als Assistenzhund. Diese tierärztliche Untersuchung beinhaltet:
Mit positivem Bescheid zur gesundheitlichen Eignung des Hundes erfolgt die Qualitätsbeurteilung, welche Sie gemeinsam mit Ihrem Hund durchlaufen. Es werden die während der Ausbildung erarbeiteten allgemeinen und speziellen Anforderungen überprüft.
Die anschließende Teambeurteilung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil:
Erst nach positiv abgeschlossener staatlicher Beurteilung und vorliegender Verpflichtungserklärung Ihrerseits zur kontinuierlichen Fortbildung erfolgt die Anerkennung als Assistenzhund. Nur dann kann der Hund in den Behindertenpass eingetragen und mit der behördlichen Servicehund-Kenndecke geführt werden, wodurch das Mensch-Hund-Team von besonderen Zugangsrechten, Begünstigungen und Förderungen profitiert.